internationale steuerberatung
- beratung von arbeitgebern bei zeitweisen auslandseinsätzen ihrer führungskräfte, sogenannter "expatriates"
- erstellung von steuererklärungen für ausländer mit inländischen einkünften, wie nach deutschland entsandte mitarbeiter ("expatriates")
- personen und unternehmen mit dauerhaften geschäftsbeziehungen zum inland, wie zum beispiel
- inländischer immobilienbesitz
- beteiligung an einer inländischen betriebsstätte oder Gesellschafterstellung von gewinnermittlungen für ausländer mit inländischen einkünften (personen und gesellschaften)
- beratung und vertretung in steuerlichen angelegenheiten, insbesondere von ausländern mit inländischen interessen
- beratung in fragen des internationalen steuerrechts zu themen wie:
- dokumentation von verrechnungspreisen (§ 90 absatz 3 abgabenordnung gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung)
- wegzug ins ausland oder zuzug nach deutschland (außensteuergesetz)
- doppelbesteuerungsabkommen im bereich ertragsteuern und erbschaftsteuern
- grenzüberschreitende umsatzsteuerliche sachverhalte
- internationales erbschaftsteuerrecht
- internationale nachfolgegestaltungen
- klärung von fragen zu auslandssachverhalten mit kooperationspartnern im ausland