internationale steuerberatung

  • beratung von arbeitgebern bei zeitweisen auslandseinsätzen ihrer führungskräfte, sogenannter "expatriates"
  • erstellung von steuererklärungen für ausländer mit inländischen einkünften, wie nach deutschland entsandte mitarbeiter ("expatriates") 
  • personen und unternehmen mit dauerhaften geschäftsbeziehungen zum inland, wie zum beispiel
  • inländischer immobilienbesitz
  • beteiligung an einer inländischen betriebsstätte oder Gesellschafterstellung von gewinnermittlungen für ausländer mit inländischen einkünften (personen und gesellschaften)
  • beratung und vertretung in steuerlichen angelegenheiten, insbesondere von ausländern mit inländischen interessen
  • beratung in fragen des internationalen steuerrechts zu themen wie:
  • dokumentation von verrechnungspreisen (§ 90 absatz 3 abgabenordnung gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung)
  • wegzug ins ausland oder zuzug nach deutschland (außensteuergesetz)
  • doppelbesteuerungsabkommen im bereich ertragsteuern und erbschaftsteuern
  • grenzüberschreitende umsatzsteuerliche sachverhalte
  • internationales erbschaftsteuerrecht
  • internationale nachfolgegestaltungen
  • klärung von fragen zu auslandssachverhalten mit kooperationspartnern im ausland